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Schulordnung

Trägerschaft und Aufgabe

Träger der Musikschule ist der Verein „Oldesloer Musikschule für Stadt und Land e.V.“ Mitglieder des Vereins sind seit April 2003:
Stadt Bad Oldesloe
Amt Oldesloe Land (mit 7 von 9 Gemeinden)
Stadt Reinfeld
Verein zur Förderung der Oldesloer Musikschule e.V.
Stadtjugendring Bad Oldesloe
Gemeinschaft der Oldesloer Kaufleute (GOK)
Jugendförderverein Sülfeld

Die Aufgabe der Musikschule ist es, Kinder, Jugendliche und Multiplikatoren an die Musik heranzuführen, Begabungen frühzeitig zu erkennen und individuell zu fördern, sowie auf die evtl. Aufnahme eines Fachstudiums vorzubereiten.

Aufbau der Ausbildung

Die Ausbildung an der Oldesloer Musikschule für Stadt und Land erfolgt in verschiedenen Stufen in Anlehnung an den Strukturplan des Verbandes deutscher Musikschulen. Kernbereich ist die instrumentale / vokale Ausbildung unter Einschluss des gemeinsamen Musizierens. Um diesen Kern herum gliedern sich vorbereitende, ergänzende und weiterführende Angebote unterschiedlicher Inhalte und Leistungsanforderungen.

Das Schuljahr beginnt am 1. Januar und endet am 31. Dezember.

Ensembles / Konzerte

Ensemblespiel und Konzerte sind ein wesentlicher Bestandteil der Musikschularbeit. Alle Schülerinnen und Schüler sind aufgefordert, im Rahmen des Angebotes und der individuellen Möglichkeiten, daran teilzunehmen.

Anmeldungen

An- und Abmeldungen bedürfen der Schriftform und sind an die Geschäftsstelle der Musikschule zu richten. Bei minderjährigen Schüler/innen ist die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters/der gesetzlichen Vertreterin erforderlich.
Anmeldungen sind jederzeit möglich und mit Aufnahme der ersten Unterrichtsstunde verbindlich. Die ersten drei Monate gelten als Probezeit. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.
Der Antragsteller/die Antragstellerin erkennt durch seine/ ihre Unterschrift die Schulordnung und die Entgeltordnung in der jeweils gültigen Fassung an.

Abmeldung/Kündigung

Abmeldungen können während der 3-monatigen Probezeit 14-tägig zum Ende jeden Monats erfolgen. Nach Ablauf der Probezeit gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten jeweils zum Monatsende. Kündigungen sind der Geschäftsstelle der Musikschule schriftlich mitzuteilen. Bei minderjährigen Teilnehmer/innen ist die schriftliche Kündigung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.
Lehrkräfte sind nicht berechtigt Kündigungen entgegenzunehmen.
Bei Anhebung der Unterrichtsentgelte von mehr als 7% kann innerhalb von vier Wochen ein außerordentliches Kündigungsrecht in Anspruch genommen werden. Die Abmeldung erfolgt dann zum Ablauf des Monats, der der Anhebung der Unterrichtsentgelte vorangeht.

Unterrichts-Entgelte

Der Besuch der Musikschule ist entgeltpflichtig. Die Höhe der Entgelte wird von der Geschäftsführung beschlossen. Näheres bestimmt die Entgeltordnung.

Lernmittel

Lernmittel und Instrumente müssen von den Teilnehmer/innen angeschafft werden. Im Rahmen der Bestände der Musikschule können Instrumente gegen Zahlung einer Nutzungsgebühr zur Verfügung gestellt werden. Nähere Einzelheiten werden in dem Überlassungsvertrag geregelt.

Unterricht

Der Unterricht wird wöchentlich erteilt. Die Teilnehmer/ innen sind zum regelmäßigen und pünktlichen Besuch der Unterrichtsstunden verpflichtet. Versäumnisse sind bei der Lehrkraft zu entschuldigen. Fehlt ein/e Teilnehmer/in mehrere Male hintereinander unentschuldigt, behält es sich die Musikschule vor, diese/n Teilnehmer/in vom weiteren Unterricht auszuschließen. Wird trotz Mahnung die Gebühr für den Unterricht nicht bezahlt, kann der/die Schüler/in vom Unterricht an der Musikschule ausgeschlossen werden. Hierüber entscheidet die Geschäftsführung der Musikschule in Absprache mit der betreffenden Lehrkraft.
Vom Schüler/von der Schülerin versäumte Unterrichtsstunden bleiben grundsätzlich – auch bei Entschuldigung – entgeltpflichtig. Die Lehrkräfte der Musikschule sind nicht verpflichtet, in diesen Fällen ein Ersatzangebot zu stellen.
Fällt der Unterricht wegen Erkrankung einer Lehrkraft oder andere durch die Musikschule zu vertretende Gründe mehr als viermal in einem Schuljahr aus, so werden die Unterrichtentgelte auf schriftlichen Antrag anteilig erstattet.

Unterrichtsstätten

Der Unterricht findet in Räumen städtischer Einrichtungen statt. Es gilt die Ferien- und Feiertagsordnung der Schulen in Bad Oldesloe sowie die jeweilige Schul- und Hausordnung. Am letzten Schultag vor den Ferien findet nur dann Unterricht statt, wenn die Unterrichtsräume zur Verfügung gestellt werden.

Werbung

Fotos, die im Unterricht, bei Konzerten oder anderen Aktionen entstehen, können von der Oldesloer Musikschule für Werbezwecke genutzt werden. Bildrechte werden nicht an Dritte übertragen.