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Anmeldungen - Schulordnung

Anmeldungen

An- und Abmeldungen bedürfen der Schriftform und sind an die Geschäftsstelle der Musikschule zu richten. Bei minderjährigen Schüler/innen ist die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters/der gesetzlichen Vertreterin erforderlich.
Anmeldungen sind jederzeit möglich und mit Aufnahme der ersten Unterrichtsstunde verbindlich. Die ersten drei Monate gelten als Probezeit. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.
Der Antragsteller/die Antragstellerin erkennt durch seine/ ihre Unterschrift die Schulordnung und die Entgeltordnung in der jeweils gültigen Fassung an.