Seitenanfang
Sprungmarke zur Navigation
Inhalt
  • Sie sind hier:
  • Entgeltordnung

Entgeltordnung

Unterrichtsentgelt für Kinder und Jugendliche

 
30 Min
40 Min
45 Min
60 Min
Einzel-Unterricht
54,00
68,00
76,00
96,00
2er Gruppe
34,00
42,00
45,00
54,00
3er Gruppe
34,00
42,00
Kurse:
Musikwiege
17,00
22,00
Musikgarten
22,00
Musikalische
Früherziehung
22,00
Musikalische Grundausbildung
22,00
Ensemble (z.B. Chor, Bigband)
9,00
12,00

Entgelte für Kinder und Schüler/innen aller allgemein bildenden Schularten. Das Jahresentgelt wird als monatlicher Teilbetrag in Euro für die wöchentliche Unterrichtsdauer berechnet.

Unterrichtsentgelt für Erwachsene

 30 Minuten  40 Minuten  45 Minuten  60 Minuten
 Einzel-Unterricht  64,00 €  80,00 €  86,00 €  110,00 €
 2er Gruppe  40,00 €  47,50 €  51,00 €  64,00 €
 3er Gruppe      40,00 €  47,50 €
 Kurse      22,00 €  28,00 €
   45 Minuten  60 Minuten  150 Minuten  
 Ensemble  10,90 €  13,00 €  22,40

Entgelte für Erwachsene/Berufstätige. Das Jahresentgelt wird als monatlicher Teilbetrag in Euro für die wöchentliche Unterrichtsdauer berechnet.

Korrepetition

Schüler/innen, die entweder während des Unterrichtes oder zusätzlich zum Unterricht Klavier-Korrepetition wünschen, zahlen dafür 10,00 € pro 45 Minuten Korrepetion.

Für die Organisation der Korrepetition wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle.

Allgemeine Entgeltordnung

Die Entgeltordnung gilt seit dem 01.01.2011

Für die Teilnahme am Musikunterricht der Oldesloer Musikschule für Stadt und Land e.V. wird ein Jahresentgelt erhoben, das in zwölf monatlichen Teilbeträgen zahlbar ist.

Entgeltschuldner
Die Teilnehmer/innen, bzw. die gesetzlichen Vertreter/innen sind zur Zahlung der Entgelte nach der gültigen Entgeltordnung verpflichtet.

Fälligkeit
Die Zahlungspflicht entsteht mit Beginn des Unterrichtes. Die Unterrichtsentgelte sind jeweils zum 1. des Monats fällig und müssen unaufgefordert spätestens bis zum 3. Werktag auf dem Konto der Musikschule gutgeschrieben sein. Sie endet mit dem Letzten des Monats, in dem der/die Schüler/in aus dem Unterricht ausscheidet. Ist dies nicht der Fall, gerät der Zahlungspflichtige ohne Mahnung in Verzug. Für die Dauer des Verzugs sind 4% Zinsen fällig. Befindet sich der/die Teilnehmer/in mit mehr als 2 Monaten im Zahlungsrückstand, ist die Musikschule zur fristlosen Kündigung berechtigt. Das fällige Unterrichtsentgelt ist bis zum Datum des von uns bestätigten Unterrichtsendes zu zahlen. Die Geschäftsleitung der Musikschule empfiehlt den Teilnehmer/innen, bzw. den gesetzlichen Vertreter/innen, der Musikschule eine Einzugsermächtigung zu erteilen.

Ermäßigungen

Die Ermäßigung wird in folgenden
Stufen gewährt:
Stufe I: um 10 % des vollen Entgelts, Stufe II: um 20 % des vollen Entgelts, Stufe III: um 35 % des vollen Entgelts
Ermäßigungen werden in folgenden Fällen gewährt:
a) Familienermäßigung
b) Einkommensermäßigung
c) Mehrfächerermäßigung

(a) Danach erhält das
2. Familienmitglied Ermäßigung n. Stufe I
3. Familienmitglied Ermäßigung n.Stufe II
jedes weitere Familienmitglied n. Stufe III
(1. Familienmitglied ist immer das älteste Fm)

(b) Einkommensermäßigung wird bei Vorlage eines aktuellen Nachweises des Sozialamtes/der Arge gewährt. Der Anspruch auf Ermäßigung entfällt für Erwachsene und Kinder beim Instrumentenkarussell und bei Workshops bzw. anderen musikalischen Einzelveranstaltungen.

(c) Bei Mehrfächerbelegung wird beim 2. gebührenpflichtigen Fach Stufe I gewährt.

(d) Die verschiedenen Ermäßigungen schließen sich gegenseitig aus.

Folgende Zulagen werden erhoben

Der Unterricht an der Oldesloer Musikschule wird von folgenden Gemeinden bezuschusst:
Stadt Bad Oldesloe, Amt Bad Oldesloe Land
(mit Ausnahme von Grabau und Rümpel), Stadt Reinfeld.

Teilnehmer/innen, die aus Gemeinden kommen, die sich nicht an der Finanzierung der Musikschule beteiligen, zahlen monatlich 9,50 € zusätzlich zum Unterrichtsentgelt.

Bezahlung

Wenn Sie uns keine Einzugsermächtigung erteilt haben, sind die Unterrichtsentgelte unaufgefordert und rechtzeitigt bis zum 3. Werktag des Monats unter Angabe des Namens und der Schülernummer auf das Konto der Oldesloer Musikschule für Stadt und Land e. V. einzuzahlen.


Konto-Nummer: 27278
Sparkasse Holstein
BLZ  213 522 40

Änderung der Unterrichtsentgelte

Die Musikschulleitung behält sich vor, die Unterrichtsentgelte, wenn erforderlich, zu ändern. Von der Entgeltänderung werden die Schüler/innen schriftlich 8 Wochen im voraus in Kenntnis gesetzt.